Finanzierungsmöglichkeiten
Die Leistungen von Filusch Soziotherapie können zurzeit nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Allerdings besteht neben der privaten Abrechnung seit 1.Juli 2004 die Möglichkeit ein „persönliches Budget" nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches zu beantragen.
"persönliches Budget"
Wer körperlich, geistig oder seelisch (psychisch) behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bzw. am Arbeitsleben. Dazu gehören z.B. die Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen, das Training lebenspraktischer Fähigkeiten, die Hilfe zur seelischen Stabilisierung, u.v.m. Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Dem Ermessensanspruch ab 1.Juli 2004 ist ein Rechtsanspruch ab 1. Januar 2008 gefolgt, d.h. ab 2008 ist ein „persönliches Budget“ für Betroffene einklagbar. Bis dahin wurde es von den Behörden „nach Ermessen“ genehmigt.
Filusch Soziotherapie hilft Ihnen gerne unverbindlich dabei, diese Finanzierungsmöglichkeit ggf. zu nutzen.
Sprechen Sie mit mir- wir finden einen Weg.
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget:
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