Wenn der Klient zum Kunden wird
Von Joachim Speicher
Aus: Sozialwirtschaft aktuell Ausgabe 12/2004 (Juni)

In Rheinland Pfalz können behinderte Menschen bereits seit über fünf Jahren ein persönliches Budget als monatlichen Barbetrag in Anspruch nehmen. Das hat Folgen für die Anbieter sozialer Dienste.
Durch gesetzliche Präzisierung “trägerübergreifender persönlicher Budgets” im Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch wird die Geldleistung in der Behindertenhilfe als Alternative zur Sachleistung insbesondere durch Erweiterung des § 17 SGB IX sowie durch die nach § 21a SGB IX am 14. Mai 2004 erlassene Budgetverordnung bundesweit eingeführt. Dem Ermessensanspruch ab 1. Juli 2004 wird ein Rechtsanspruch ab 1. Januar 2008 folgen....mehr->

Joachim Speicher ist stellvertretender Geschäftsführer des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saarland des Paritätischen Wohlfahrtverbandes.

Die Macht des Geldes
Eine Überlegung mag die Bedeutung des persönlichen Budgets vielleicht verdeutlichen: Die meisten Menschen würden die monatliche Rentenzahlung als Barleistung einer Gewährung von Sachleistung immer vorziehen. Wahrscheinlich würden sie dies selbst dann tun, wenn sie wüssten, dass die denkbare Sachleistung - beispielsweise regelmäßige Lebensmittellieferungen frei Haus aufgrund eines Rahmenvertrages zwischen Rentenversicherungsträger und einer Supermarktkette - qualitativ höherwertiger sein möge, als das, was sie sich selbst einkaufen.

 
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