Die Leistungen von Filusch Soziotherapie können zurzeit nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.

Allerdings besteht neben der privaten Abrechnung seit 1.Juli 2004 die Möglichkeit ein „persönliches Budget" nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches zu beantragen.


Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Dazu gehören z.B. die Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen, das Training lebenspraktischer Fähigkeiten, die Hilfe zur seelischen Stabilisierung, u.v.m.
Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Dem Ermessensanspruch ab 1.Juli 2004 wird ein Rechtsanspruch ab 1.Januar 2008 folgen, d.h. ab 2008 ist ein „persönliches Budget“ für Betroffene einklagbar. Bis dahin wird es von den Behörden „nach Ermessen“ genehmigt.

Filusch Soziotherapie hilft Ihnen gerne unverbindlich dabei, diese Finanzierungsmöglichkeit ggf. zu nutzen.

Sprechen Sie mit mir!



Was ist Soziotherapie?
Die Betreuung
Raus aus der Isolation
In Aktion
Der therapeutische Ansatz
Das Leistungsangebot
Finanzierungsmöglichkeiten
Wer ist Doris Filusch?
Referenzen
Wissenswert
Kontakt
Impressum