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Die Leistungen von Filusch Soziotherapie können zurzeit
nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Allerdings besteht neben der privaten Abrechnung seit 1.Juli
2004 die Möglichkeit ein „persönliches Budget"
nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches zu beantragen.
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Wer körperlich,
geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung
droht, hat ein Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft.
Dazu gehören z.B. die Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen,
das Training lebenspraktischer Fähigkeiten, die Hilfe
zur seelischen Stabilisierung, u.v.m.
Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstständiges
und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Dem Ermessensanspruch ab 1.Juli 2004 wird ein Rechtsanspruch
ab 1.Januar 2008 folgen, d.h. ab 2008 ist ein „persönliches
Budget“ für Betroffene einklagbar. Bis dahin wird
es von den Behörden „nach Ermessen“ genehmigt.
Filusch Soziotherapie hilft Ihnen gerne unverbindlich dabei,
diese Finanzierungsmöglichkeit ggf. zu nutzen.
Sprechen Sie mit mir! |
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